RHS Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
RHS - Rechtsanwälte Hamburger Straße ist eine Bürogemeinschaft von fünf Rechtsanwälten/innen, von denen vier auch für die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. als Honorarkraft tätig sind. In unserem Tätigkeitsschwerpunkt Bank - und Versicherungsrecht und Urheberrecht sind wir ausschließlich auf Seiten der Kunden tätig. Herr Rechtsanwalt Carsten Thonicke ist insbesondere auf Strafrecht und Mietrecht spezialisiert. Herr Jan Bornemann ist Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht. Wir sind darüberhinaus aber auch in allen anderen zivilrechtlichen Fragestellungen der richtige Ansprechpartner. Kreditwiderruf
Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen bei der Immobilienfinanzierung haben Verbraucher durch einen Kreditwiderruf die Möglichkeit, entweder bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen von den Banken zurückzuverlangen oder bei laufenden Verträgen für sie günstigere Zinskonditionen zu vereinbaren.
Wir überprüfen, ob Sie Ihren Darlehensvertrag auch heute noch widerrufen können und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Bank durchzusetzen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
ING DiBa erstattet in einem Gerichtsverfahren vor dem OLG Frankfurt unseren Mandanten 20.000,00 EUR
Das OLG Frankfurt hat die von unserer Kanzlei vertretene Rechtsauffassung, dass die streitgegenständliche Widerrufsbelehrung der ING DiBa aus dem Jahr 2010 inhaltlich fehlerhaft ist, vollumfassend bestätigt. Die streitgegenständlichen Widerrufsbelehrung finden Sie hier (Widerrufsbelehrung ING DiBa Darlehen 2010). Es ging um einen im Fernabsatz abgeschlossenen Immobilienkreditvertrag mit der Formulierung hinsichtlich des…
HASPA muss Mandanten Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 31.309,74 EUR (nebst Zinsen) zurückzahlen
Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse mit Urteil vom 26.07.2017 (331 O 420/16) verurteilt, unserem Mandanten die Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 31.309,74 EUR zurückzuzahlen, die dieser bei der vorzeitigen Ablösung seines Darlehens geleistet hatte. Darüber hinaus muss die HASPA auf diesen Betrag auch Zinsen zahlen. Die HASPA hatte in…
Voller Erfolg vor Gericht im Versicherungswiderspruch gegen die Skandia!
Die Mandantin schloss 2004 einen fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrag bei der Skandia Lebensversicherung AG ab. Die Widerspruchsbelehrung war inhaltlich fehlerhaft. Im Oktober 2015 erklärte die Mandantin den Widerspruch. Der Versicherer war daraufhin bereit die über die gesamte Laufzeit gezahlten Beiträge, abzüglich der Risikokosten, herauszugeben. Hinsichtlich der gezogenen Nutzungen berief sich die Skandia…
Versicherungswiderspruch
Gemäß des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bestanden im Jahr 2014 fast 90 MillionenLebens- und Rentenversicherungsverträge.
Viele Lebensversicherungsverträge bleiben entweder hinter den vom Versicherer in Aussicht gestellten Prognosen (Überschussbeteiligungen, Bewertungsreserven-Beteiligung) weit zurück oder es wird im Falle der vorzeitigen Beendigung nur ein sehr geringer Rückkaufswert gezahlt. Der Grund dafür ist, dass für die meisten von diesen Verträgen nur ein kleiner Betrag garantiert wird, jedoch sehr hohe Kosten für den Abschluss- und die Verwaltung anfallen.
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