Wir vertreten Sie im Wohnraummietrecht oder Gewerbemietrecht bei Fragen zu
- Abschlüssen von Mietverträgen
- Mieterhöhungen,
- Betriebskostenabrechnungen,
- Mietminderungen und Wohnungsmängeln,
- bei Nachbarschaftsstreitigkeiten,
- Schönheitsreparaturen,
- bei Kündigungen von Mietverträgen,
- bei Räumungsklagen und bei Zwangsräumungen.
Wir besitzen langjährige Erfahrungen sowohl in der Vertretung von Vermietern und Hausverwaltungen als auch von Mietern.
Sollten sich Rechtsstreitigkeiten nicht außergerichtlich regeln lassen, vertreten wir Sie auch kompetent in Mietprozessen vor den Gerichten und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.