RHS Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
RHS - Rechtsanwälte Hamburger Straße ist eine Bürogemeinschaft von fünf Rechtsanwälten/innen, von denen vier auch für die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. als Honorarkraft tätig sind. In unserem Tätigkeitsschwerpunkt Bank - und Versicherungsrecht und Urheberrecht sind wir ausschließlich auf Seiten der Kunden tätig. Herr Rechtsanwalt Carsten Thonicke ist insbesondere auf Strafrecht und Mietrecht spezialisiert. Herr Jan Bornemann ist Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht. Wir sind darüberhinaus aber auch in allen anderen zivilrechtlichen Fragestellungen der richtige Ansprechpartner.
Kreditwiderruf
Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen bei der Immobilienfinanzierung haben Verbraucher durch einen Kreditwiderruf die Möglichkeit, entweder bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen von den Banken zurückzuverlangen oder bei laufenden Verträgen für sie günstigere Zinskonditionen zu vereinbaren.
Wir überprüfen, ob Sie Ihren Darlehensvertrag auch heute noch widerrufen können und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Bank durchzusetzen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
Wir überprüfen, ob Sie Ihren Darlehensvertrag auch heute noch widerrufen können und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Bank durchzusetzen.
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Kreditwiderruf: ARD berichtet: Commerzbank muss unserem Mandanten 100.000 EUR zahlen
Unser Mandant hatte im Jahre 2008 mehrere Darlehensverträge für die Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen. Als er diese verkauft hatte, ließ die Bank den Mandanten nur gegen Zahlung von 100.480,72 EUR aus dem Vertrag. Nachdem die Prüfung der Widerrufsbelehrungen ergeben hatte, dass diese fehlerhaft waren, widerrief der Mandant die Darlehensverträge und…
Versicherungsrecht: Folgen fehlerhafter oder fehlender Widerspruchsbelehrungen in Lebensversicherungsverträgen
Der BGH hat entschieden, dass Versicherungsnehmer in vielen Fällen einen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Prämien + Zinsen haben. Dieses gilt unabhängig davon, ob der Vertrag bereits gekündigt wurde und der Versicherungsnehmer einen zu geringen Rückkaufwert erhalten hat oder ob der Vertrag noch weiter fortbesteht. Voraussetzung ist, dass der Lebensversicherungsvertrag zwischen…
Versicherungswiderspruch
Gemäß des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bestanden im Jahr 2014 fast 90 MillionenLebens- und Rentenversicherungsverträge.
Viele Lebensversicherungsverträge bleiben entweder hinter den vom Versicherer in Aussicht gestellten Prognosen (Überschussbeteiligungen, Bewertungsreserven-Beteiligung) weit zurück oder es wird im Falle der vorzeitigen Beendigung nur ein sehr geringer Rückkaufswert gezahlt. Der Grund dafür ist, dass für die meisten von diesen Verträgen nur ein kleiner Betrag garantiert wird, jedoch sehr hohe Kosten für den Abschluss- und die Verwaltung anfallen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
Viele Lebensversicherungsverträge bleiben entweder hinter den vom Versicherer in Aussicht gestellten Prognosen (Überschussbeteiligungen, Bewertungsreserven-Beteiligung) weit zurück oder es wird im Falle der vorzeitigen Beendigung nur ein sehr geringer Rückkaufswert gezahlt. Der Grund dafür ist, dass für die meisten von diesen Verträgen nur ein kleiner Betrag garantiert wird, jedoch sehr hohe Kosten für den Abschluss- und die Verwaltung anfallen.
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