VW-Dieselmotoren: VW muss neues Fahrzeug liefern!

Weiteres positives Urteil für alle betroffenen Eigentümer eines Fahrzeuges aus dem VW-Konzern mit dem Motor: EA 189!

Das Landgericht Regensburg (Urteil vom 4. Januar, Az.: 7 O 967/16) verurteile VW ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug mit identischer technischer Ausstattung zu liefern und das alte Fahrzeug zurückzunhemen. Ein entsprechender Nutzungsersatz für die Zeit bis zur Rückgabe wurde nicht erhoben, so dass dem betroffenen Verbraucher kein Schaden entstanden ist.

Für betroffene Verbraucher, die grundsätzlich daran interessiert sind weiterhin das gleiche Modell zu fahren und nicht auf eine Rückzahlung des Kaufpreises bestehen, stellt das Urteil eine sher gute Alternative dar. Das Urteil trägt zum Verbraucherschutz bei, ohne die kaufrechtlichen Grundlagen zu missachten.

Sollten auch Sie betroffen sein können Sie uns Ihren Fall gerne anvertrauen. Wir führen Sie in drei Schritten zu Ihrem Recht!

  1. Schritt: Wir prüfen für Sie in einem ersten Schritt die Erfolgaussichten und geben Ihnen eine erste Einschätzung.
  2. Schritt: Wir übernehmen für Sie kostenfrei die Anfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung.
  3. Schritt: Wir übernehmen für Sie die außergerichtliche Korrespondenz mit dem Gegner.
  4. Schritt: Wir vertreten Sie gerichtlich mit Leidenschaft und Verstand.

Kontaktieren Sie uns gerne!

Kommentare sind geschlossen.