ING DiBa erstattet in einem Gerichtsverfahren vor dem OLG Frankfurt unseren Mandanten 20.000,00 EUR

Das OLG Frankfurt hat die von unserer Kanzlei vertretene Rechtsauffassung, dass die streitgegenständliche Widerrufsbelehrung der ING DiBa aus dem Jahr 2010 inhaltlich fehlerhaft ist, vollumfassend bestätigt. Die streitgegenständlichen Widerrufsbelehrung finden Sie hier (Widerrufsbelehrung ING DiBa Darlehen 2010). Es ging um einen im Fern­absatz abge­schlossenen Immobilien­kredit­vertrag mit der Formulierung hinsichtlich des Fristbeginns („Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs…“). Zudem erachtet das OLG den Zusatz zum Fern­absatz unter den „Besonderen Hinweisen“ als fehlerhaft. Obwohl das Ober­landes­gericht sich ansonsten als eher bankenfreundlich geäußert hatte, verpflichtete sich die Bank in einem Vergleich, 20 000 Euro an unsere Mandanten zu zahlen und 89 Prozent der Kosten des Rechts­streits zu über­nehmen. Lassen auch Sie Ihren Darlehensvertrag von uns rechtlich überprüfen, ob dort noch eine Widerrufsmöglichkeit besteht und Sie von der aktuell niedrigen Zinsperiode profitieren können. Nähere Informationen finden Sie hier.

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