Versicherungsrecht: Folgen fehlerhafter oder fehlender Widerspruchsbelehrungen in Lebensversicherungsverträgen

Der BGH hat entschieden, dass Versicherungsnehmer in vielen Fällen einen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Prämien + Zinsen haben. Dieses gilt unabhängig davon, ob der Vertrag bereits gekündigt wurde und der Versicherungsnehmer einen zu geringen Rückkaufwert erhalten hat oder ob der Vertrag noch weiter fortbesteht. Voraussetzung ist, dass der Lebensversicherungsvertrag zwischen…

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