Versicherungswiderspruch – BGH stärkt Position der Versicherungsnehmer!
In seinem Urteil vom 28.09.2016 (Aktenzeichen: IV ZR 192/14) stärkt der Bundegerichtshof ein weiteres Mal die Rechte von Versicherungsnehmern, die den Widerspruch erklärt haben. In seinem Urteil stellt der 4. Zivilsenat klar, dass auch eine hilfsweise Kündigung des Versicherungsvertrages dem Widerspruch nicht entgegensteht. Selbst ein Erlöschen des Widerspruchsrechts nach beiderseits…