Sensationsurteile des Europäischen Gerichtshofs vom 09.09.2021: Millionen Verbraucherdarlehensverträge unwirksam

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in mehreren Urteilen (Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20) in einer Grundsatzfrage entschieden, dass Verbraucherdarlehensverträge (bspw. Autokredite, Kredite zur Finanzierung von Einrichtungsgegenständen oder Elektronikartikel) bestimmte Angaben enthalten müssen, damit sie wirksam sind. Fehlen diese Angaben oder enthält der Vertrag Klauseln, die nicht transparent und verständlich formuliert sind, kann der Vertrag – auch nach langer Zeit – noch widerrufen werden. Die Darlehensnehmerin/der Darlehensnehmer muss dann die Restschulden nicht mehr tilgen und es besteht ein Anspruch auf Rückzahlung einer ggf. geleisteten Anzahlung und aller bereits gezahlten monatlichen Darlehensraten. Damit dürften in Deutschland mehrere Millionen Verträge betroffen sein, die seit 2010 abgeschlossen wurden.

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