AOK Rheinland/Hamburg reduziert Forderung von fast 17.000,00 Euro auf 5.342,00 Euro

Unser Mandant war für mehrere Jahre freiwillig gesetzlich versichert in der der GKV. Dabei versäumte er es Angaben über seine Einkünfte gegenüber der Krankenkasse anzugeben. Dies führte dazu, dass die Krankenkasse den Höchstsatz von über 800,00 Euro monatlich festsetzte. Über die Jahre häufte sich somit ein Schuldenberg von fast 17.000,00 Euro an, obwohl unser Mandant in diesem Zeitraum keine Einkünfte hatte. Hätte er die Krankenkasse über seine tatsächlichen Einkünfte informiert, so hätte er nur monatlich knapp 200,00 Euro an die Krankenkasse zahlen müssen. Im Auftrag unseres Mandanten haben wir über Überprüfungsanträge gestellt und nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens wurde die Forderung auf einen Betrag von 5.342,00 Euro reduziert.

Benötigen Sie auch Hilfe bei einem Streit mit Ihrer Krankenkasse, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an bornemann@rhs-recht.de oder rufen uns unverbindlich unter der Telefonnummer 040 / 80 79 120 26 an.

Kommentare sind geschlossen.