Versicherungswiderspruch: Holen Sie sich Ihre Prämien zurück!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen entschieden und bestätigt, dass Versicherungsnehmer, die zwischen 1994 und 2007 Lebensversicherungsverträge abgeschlossen haben in vielen Fällen ein Widerspruchsrecht zusteht. Verglichen mit der Zahlung eines oft nur geringen Rückkaufswertes im Falle der Kündigung, kann die Möglichkeit des Widerspruchs bares Geld für Sie bedeuten. Im Falle einer fehlerhaften Belehrung haben die Versicherungsnehmer einen Anspruch auf vollständige Prämienrückzahlung, Rückzahlung der Abschluss- und Verwaltungskosten sowie der gezogenen Nutzungen.

Lassen Sie Ihren Vertrag bei uns prüfen oder besuchen Sie uns. Im Rahmen einer Beratung teilen wir Ihnen gerne die Vorteile eines Widerspruchs mit und geben Ihnen Auskunft zu Ihrem Vertrag.

 

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